Seither stehe sie in regelmässiger ambulanter Psychotherapie. Seit Wahrnehmung des Einvernahmetermins gehe es der Privatklägerin etwas besser. Sie traue sich zu, im zweiten Arbeitsmarkt mit Unterstützung durch die IV wieder eine Lehrstelle anzutreten. Die posttraumatische Symptomatik sei jedoch nach wie vor vorhanden. Beispielsweise sehe die Privatklägerin als Intrusion nachts vor dem Einschlafen das Gesicht «des Täters».