21 dem Schlafprobleme, vegetative Übererregtheit, ständige Wachsamkeit, reduzierte Freude an Aktivitäten, Angst, depressive Verstimmung sowie Suizidgedanken gezeigt. Letztere hätten zu einem Suizidversuch mit Medikamenten geführt. Wegen der Symptomatik habe die Privatklägerin nicht weiter arbeiten können und ihre Lehrstelle im Detailhandel abgebrochen. Diagnostisch leide die Privatklägerin unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10: F43.1). Seither stehe sie in regelmässiger ambulanter Psychotherapie.