Dem Bericht von lic. phil. hum. AC.________ betreffend die Privatklägerin vom 2. März 2021 ist zu entnehmen, dass sich diese ab dem 19. Oktober 2020 in therapeutischer Behandlung bei der erwähnten Psychotherapeutin befand, wobei als Auslöser der damaligen Krise die Einladung für die zweite Einvernahme bei der Polizei (gemeint wohl: Staatsanwaltschaft) «bezüglich der im Februar 2019 erlittenen Vergewaltigung» beschrieben wird.