Der Beschuldigte 2 verliess im Verlaufe der Nacht die Wohnung. Am nächsten Morgen begleitete der Beschuldigte 1 die Mädchen an den Bahnhof, wo diese den Zug nach N.________(Ortschaft) bestiegen um bei Y.________ zu frühstücken (Aussagen Privatklägerin: p. 92 Z. 97 ff.; V.________: p. 149 Z. 244 ff.; I.________: p. 124 Z. 415 f.; Y.________: p. 169 Z. 39 f.; Beschuldigter 1: p. 47 Z. 300 ff.).