Der Geschlechtsverkehr soll ungeschützt erfolgt sein (pag. 433). 7.1.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hielt das weitgehend unbestrittene Rahmengeschehen zutreffend wie folgt fest (pag. 764 f., S. 12 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Am 16.02.2019 haben die Privatklägerin und V.________ die Stiftung W.________ verlassen um «auf Kurve» zu gehen bzw. wollten sie nach X.________ (Ortschaft) in den Ausgang. In