7. Urteil PEN 21 390+391 7.1 Vorwurf gegen den Beschuldigten 1 7.1.1 Angeklagter Sachverhalt Mit Anklageschrift vom 21. Dezember 2021 wird dem Beschuldigten 1 unter Ziff. I.A.1.2 vorgeworfen, er soll der auf dem Sofa in seinem Wohnzimmer in Rückenlage schlafenden Privatklägerin, die sich stark betrunken und bekifft neben ihn schlafen gelegt habe, die Leggins und die Unterhose auszogen und sie vaginal penetriert haben. In der Folge soll die Privatklägerin erwacht sein und realisiert haben, dass er den Geschlechtsverkehr an ihr vollzieht.