18 (Urteil des Bundesgerichts 6B_160/2022 vom 5. Oktober 2022 E. 2.3.2 mit Hinweisen). Für das oberinstanzliche Verfahren ist weiter darauf hinzuweisen, dass das Gericht im Rechtsmittelverfahren für die tatsächliche und die rechtliche Würdigung des angeklagten Sachverhalts auf die Begründung der Vorinstanz verweisen kann (Art. 82 Abs. 4 StPO).