I.5 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist die Abweisung der Zivilklage des Privatklägers soweit CHF 978.65 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit 4. April 2022 und CHF 4'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit 22. Februar 2022 übersteigend (Ziff. III.3 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Hinsichtlich Kognition der Kammer kann wiederum auf die Ausführungen in E. II.5.1 hiervor verwiesen werden.