A.III Verurteilung Ziff. 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), zu einer Landesverweisung von 7 Jahren, samt Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (Ziff. A.III Verurteilung Ziff. 2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), und zu einer Bezahlung von CHF 1'391.65 Schadenersatz und CHF 13'000.00 Genugtuung, je zuzüglich 5 % Zins seit Rechtskraft des Urteils, an die Privatklägerin (Ziff. A.V.1-2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter zu überprüfen sind aufgrund der beschränkten Berufung des Beschuldigten 2 die Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung (Ziff.