3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Straf- und Zivilkläger Schadenersatz in der Höhe von CHF 978.65, zuzüglich Zins zu 5% seit 04.04.2022, zu bezahlen. 4. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Straf- und Zivilkläger eine Genugtuung von CHF 4'000.00 zu bezahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit 22.02.2022; 5. Die Verfahrenskosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien vollumfänglich dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen.