4. Die Honorare der amtlichen Verteidiger und der amtlichen Rechtsbeiständinnen seien gerichtlich zu bestimmen. 4.4 Privatklägerin Die Rechtsvertretung der Privatklägerin stellte anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1359): 1. Der Beschuldigte 1 sei schuldig zu sprechen der Schändung gemäss Art. 191 StGB begangen am 16./17. Februar 2019 in L.________(Ortschaft), M.________strasse zum Nachteil E.________ 2. Der Beschuldigte 1 sei zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 25'000.00 an die Privatklägerin zu verurteilen.