Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 22. Dezember 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen C.________ wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 16./17.02.2019 bis 22.12.2019 auf der K.________(Ort) und in L.________(Ortschaft) infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;