12 2.2. von der Anschuldigung der Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 23.12.2019 bis 08.11.2020 auf der K.________(Ort) und in L.________(Ortschaft); 3. A.________ der Urkundenfälschung, begangen am ca. 02.04.2022 in Q.________(Ortschaft), schuldig erklärt wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären: