1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 16./17.02.2019 bis 22.12.2019 auf der K.________(Ort) und in L.________(Ortschaft) infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde 2.1. von der Anschuldigung der Schändung, angeblich begangen am 16.02.2019 auf dem Parkplatz auf der K.________(Ort), z N von E.________;