2. der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 16/17. Februar 2022 in L.________(Ortschaft) z.N. von I.________ III. Der Beschuldigte sei zu verurteilen: 1. zu einer Busse in gerichtlich zu bestimmender Höhe 2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von maximal 1/20 der Kosten IV. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. das DNA Profil sei nach Ablauf der gesetzlichen Fristen zu löschen. 2. das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich festzusetzen.