Hervorhebung im Original): I. Es sei festzustellen, dass der Schuldspruch des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 22. Dezember 2022 wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 22. Dezember 2019 bis 8. November 2020 in N.________(Ortschaft), auf der K.________(Ort) und in L.________(Ortschaft) in Rechtskraft erwachsen ist. II. Der Beschuldigte sei freizusprechen von der Anschuldigung 1. der sexuellen Handlungen mit einem Kind, angeblich begangen am 16/17. Februar 2022 in L.________(Ortschaft) z.N. von I.________,