11 nachrichten nicht in Angst versetzt worden, weshalb ein Versuch vorliege (vgl. pag. 1327 und 1338). Obwohl kein expliziter Antrag hinsichtlich Ziff. I.3.3 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs vorliegt, geht aus dem Gesagten genügend klar hervor, dass diesbezüglich ebenfalls ein Schuldspruch wegen Versuchs beantragt wird. 4.2 Beschuldigter 2 Die Verteidigung des Beschuldigten 2 stellte anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1349; Hervorhebung im Original