I.4.2 der Anklageschrift aufgeführt (vgl. SK 24 95 pag. 257). Bezüglich dieser Anklageziffer beantragte die Verteidigung des Beschuldigten 1 in der Berufungserklärung einen Schuldspruch wegen versuchter Drohung (SK 24 95 pag. 647). Auch anlässlich ihres Parteivortrags führte sie aus, der Privatkläger sei durch die Text-