1. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. 2. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe sei anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten im Urteilszeitpunkt festzusetzen. 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 8 Tage festzusetzen. 4. zu 1/3 der Verfahrenskosten. IV. 1. Die Zivilklage von E.________ sei abzuweisen. 2. Die Zivilklage von G.________ sei abzuweisen, evtl. auf den Zivilweg zu verweisen. 3. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen.