III. A.________, vgt., sei hingegen schuldig zu erklären 1. der Tätlichkeit, mehrfach begangen am 21.02.2022, ca. 17.50 Uhr, in N.________(Ortschaft) (bei den Bushaltestellen am Bahnhof), z. N. von G.________; 2. der versuchten Drohung, begangen am 22.02.2022, ca. 8.00 bis 08.11 Uhr, in O.________(Ortschaft), z. N. von G.________; und er sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Schuldspruches wegen Urkundenfälschung (gemäss Ziff. I hiervor), zu verurteilen