1092), womit die entsprechenden Beweisanträge implizit gutgeheissen wurden. Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen je ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 4. November 2024; pag 1199 ff. und pag. 1205 ff.) sowie ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 16. Oktober 2024 resp. vom 28. Oktober 2024; pag. 1188 ff. und pag. 1195 ff.) über die Beschuldigten eingeholt. Zudem wurde ein Bericht zur Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung beim Migrationsdienst des Kantons Bern betreffend den Beschuldigten 1 eingeholt (datierend vom 14. Oktober 2024; pag. 1142 ff.).