9 lung (pag. 855). Die Verteidigung des Beschuldigten 1 beantragte im Rahmen der Berufungserklärung vom 1. März 2024 betreffend das Verfahren SK 24 95 die oberinstanzliche Einvernahme von J.________ als Zeuge (SK 24 95 pag. 648). In der Vorladung vom 13. August 2024 wurde mitunter die Einvernahme des Beschuldigten 2 sowie jene des Zeugen J.________ als geplant angezeigt (pag. 1092), womit die entsprechenden Beweisanträge implizit gutgeheissen wurden.