1065 ff.) erklärten sich mit dem beabsichtigten Vorgehen einverstanden bzw. verzichteten auf Bemerkungen. In der Folge wurden die Verfahren SK 23 333+334 und SK 24 95 mit Verfügung vom 16. Juli 2024 vereinigt (pag. 1071 ff.). Die Berufungsverhandlung fand am 18., 19. und 22. November 2024 statt (pag. 1258 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Rahmen der Berufungserklärung vom 7. August 2023 beantragte die Verteidigung des Beschuldigten 2 dessen Einvernahme anlässlich der Berufungsverhand-