8 2.2 Berufung gegen das Urteil PEN 22 303 Gegen das Urteil PEN 22 303 vom 12. Oktober 2023 meldete die Verteidigung des Beschuldigten 1 am 23. Oktober 2023 fristgerecht Berufung an (SK 24 95 pag. 526). Mit Verfügung vom 12. Februar 2024 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 12. Februar 2024, zu (SK 24 95 pag. 632 f. und pag. 535 ff.). Am 1. März 2024 reichte die Verteidigung des Beschuldigten 1 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein.