_, welcher den Beschuldigten 1 bereits im Verfahren PEN 22 303 vertrat (vgl. pag. 891), bestätigte am 19. Oktober 2023 auf Nachfrage explizit seine Bereitschaft, das amtliche Mandat für die Verteidigung des Beschuldigten 1 auch im Verfahren PEN 21 390+391 zu übernehmen (pag. 915). Mit Verfügung vom 20. Oktober 2023 wurde das amtliche Mandat von Rechtsanwalt S.________ zur Verteidigung des Beschuldigten 1 mit Wirkung per 20. Oktober 2023 widerrufen. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt B.________ mit Wirkung ab 20. Oktober 2023 als neuer amtlicher Verteidiger des Beschuldigten 1 eingesetzt (pag. 916 ff.). Mit Beschluss vom 24. Mai 2024 wurde ein entsprechender Antrag der Privatkläge-