7 Eingabe vom 30. August 2023 verzichtete auch die Generalstaatsanwaltschaft auf die Beantragung eines Nichteintretens und die Erklärung der Anschlussberufung (pag. 868 f.). Im Rahmen der Berufungserklärung ersuchte Rechtsanwalt S.________ um Entlassung aus dem amtlichen Mandat und erklärte gleichzeitig, dass er den Beschuldigten 1 nicht mehr erreichen könne (pag. 858 f.). Mit Verfügung vom 15. August 2023 wurde der Beschuldigte 1 zur Stellungnahme zum Gesuch von Rechtsanwalt S.________ aufgefordert (pag.