Rechtsanwalt S.________, damaliger amtlicher Verteidiger des Beschuldigten 1, reichte die form- und fristgerechte Berufungserklärung des Beschuldigten 1 mit Eingabe vom 8. August 2023 ein (pag. 857 ff.), beschränkt auf den Schuldspruch wegen Schändung (Ziff. A.III des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilungen im Schuld- und Zivilpunkt (Ziff. A.III Verurteilung und Ziff. A.V des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Rechtsanwältin F.________ teilte mit Eingabe vom 30. August 2023 namens E.________ (Straf- und Zivilklägerin; nachfolgend Privatklägerin)