reichte Rechtsanwalt D.________ form- und fristgerecht die Berufungserklärung des Beschuldigten 2 ein, beschränkt auf die Schuldsprüche wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung (Ziff. B.II.1 und 2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. Februar 2020 (Ziff. B.II Verurteilung Ziff. 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Rechtsanwalt S.__