2. Berufungen / Verfahrensvereinigung 2.1 Berufung gegen das Urteil PEN 21 390+391 und Gang des Verfahrens Gegen das Urteil PEN 21 390+391 vom 22. Dezember 2022 meldete am 23. Dezember 2022 sowohl Rechtsanwalt R.________, damaliger privater Verteidiger des Beschuldigten 1, als auch Rechtsanwalt D.________, amtlicher Verteidiger des Beschuldigten 2, fristgerecht Berufung an (pag. 716 f.). Mit Verfügung vom 17. Juli 2023 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 17. Juli 2023, zu (pag. 751 f.; pag. 753 ff.). Mit Eingabe vom 7. August 2023 (pag. 853 ff.) reichte Rechtsanwalt D.__