1. Die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 Bst. h i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA- ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]