1. Zur Bezahlung von CHF 978.65 Schadenersatz zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 04.04.2022 an den Straf- und Zivilkläger G.________. 2. Zur Bezahlung von CHF 4'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 22.02.2022 an den Straf- und Zivilkläger G.________. 3. Soweit weitergehend wird die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers G.________ abgewiesen. 4. Für die Behandlung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Weiter wird beschlossen: