4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13'500.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsvertretung des Straf- und Zivilklägers) von CHF 1'806.00, insgesamt bestimmt auf CHF 15'306.00. [Zusammensetzung der Verfahrenskosten] 6 II. [amtliche Entschädigungen] III. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 47 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: