wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 16./17.02.2019 bis 22.12.2019 auf der K.________ (Ort) und in L.________ (Ortschaft) wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 3 II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Schändung, angeblich begangen am 16.02.2019 auf dem Parkplatz auf der K.________(Ort), z.N. E.________;