17. Subsumtion der Kammer Gemäss dem erstellten Sachverhalt bog der Beschuldigte am 15. März 2021 um 10:50 Uhr in C.________(Ortschaft) mit seinem Personenwagen aus dem Kreisverkehrsplatz (auf der E.________(Strasse)) in die F.________(Strasse) ein, überfuhr danach die Warte- und Führungslinie bei der Einstellhallenausfahrt, wobei es zu einer Kollision mit dem Personenwagen des Geschädigten kam, welcher auf der Rampe der Einstellhalle in Richtung Ausfahrt fuhr.