Dadurch behinderte er die anderen Strassenbenützer bzw. die aus der Einstellhalle ausfahrenden Verkehrsteilnehmer an der ordnungsgemässen Benützung der Strasse bzw. ihres Fahrstreifens. Es kam zu einer Kollision mit dem Fahrzeug von Herrn H.________, welcher im Zuge war, aus der Einstellhalle herauszufahren. Das Beweisergebnis hat ergeben, dass die beiden Fahrzeuge innerhalb der Wartelinie «Haifischzähne-Markierung» kollidiert sind.