Wie sich der Verkehrsteilnehmer im Einzelnen zu verhalten hat, um andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder zu behindern noch zu gefährden, wird ihm weitestgehend durch die einzelnen Verkehrsregeln vorgeschrieben. So muss nach Art. 31 Abs. 1 SVG der Führer eines Autos sein Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Der Fahrer muss sich nach den Verkehrsregeln richten. Er muss die Signale beachten und sie befolgen.