Dazu ist Folgendes zu ergänzen resp. präzisieren: Zwar konnte der Unfalltechnische Dienst (UTD) der Kantonspolizei Bern gestützt auf die Fotodokumentation und den Anzeigerapport keine Angabe zum Kollisionspunkt machen (pag. 55), es liegen aber die Einschätzungen des Polizisten und Zeugen I.________ vor, welcher sich vor Ort, unmittelbar nach der Kollision ein Bild über die Situation machen konnte und schliesslich den Anzeigerapport inkl. Skizzen verfasste.