Er vermute, dass er gebremst habe, er wisse es aber nicht (pag. 117 Z. 25 f.). Der Geschädigte zeichnete in der Folge auf einem Strassenausschnitt (aus dem Jahr 2022) die Lage des Kreisverkehrsplatzes zum Tatzeitpunkt und den Kollisionspunkt ein und führte nochmals aus, dass er hinter den Haifischzähnen gestanden sei (pag. 117 Z. 37 und 39 und pag. 127). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte der Ansicht sei, dass die Kollision ausserhalb der Wartelinie stattgefunden habe, führte der Geschädigte aus «Nein, nein. Definitiv nicht». Er sei nicht nach hinten gefahren. Er habe dann die Polizei gerufen (pag. 118 Z. 3 ff.).