117 Z. 2). Als er nach oben gefahren sei, habe er nach links geschaut und habe nichts gesehen, dann habe er nach rechts geschaut und als er wieder nach links geschaut habe, sei er [der Beschuldigte] vor ihm gewesen. Er sei definitiv hinter dem «kein Vortritt» gestanden (pag. 117 Z. 9 ff.). Man müsse auf die Zeichen fahren, ansonsten sehe man nichts. Die Wand, welche es links und rechts habe, sei ziemlich hoch (pag. 117 Z. 14 ff.). Auf Frage, was er gemacht habe, als er den Beschuldigten gesehen habe, gab der Geschädigte an, er denke, dass er «voll gebremst» habe. Er vermute, dass er gebremst habe, er wisse es aber nicht (pag.