Seines Erachtens habe der Beschuldigte die Kurve über die Leitlinie und die Haifischzähne geschnitten. Er habe dies an dieser Stelle schon öfters beobachtet. Als heranfahrendes Fahrzeug habe man keine Sicht und müsse zur Wartelinie fahren, um Einsicht zu erlangen (pag. 20). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Geschädigte aus, er sei ca. 15 bis 20 km/h gefahren und habe bei der Mauer gebremst bis er nur noch am Rollen gewesen sei. Er habe zum Kreisel geschaut und dann noch nach rechts. Als er wieder nach links geschaut habe, habe er den Beschuldigten vor sich gehabt und dann habe es «geklepft».