Er habe nach links in Richtung Kreisel geschaut. Als er oben bei der Rampe angekommen sei, habe er vor seinem Auto ein anderes Fahrzeug gesehen. Er habe gebremst, allerdings habe er eine Kollision nicht mehr verhindern können. Er habe das Fahrzeug des Beschuldigten mit der Front seines Fahrzeugs an der rechten Beifahrertüre getroffen. Die Haifischzähne würden sich ca. zwei Meter nach dem Rampenende befinden. Beim Aussteigen habe er gesehen, dass sein Fahrzeug noch vor der Wartelinie zum Stillstand gekommen sei. Seines Erachtens habe der Beschuldigte die Kurve über die Leitlinie und die Haifischzähne geschnitten.