_ verlassen, dann im Kreisverkehrsplatz die erste Ausfahrt genommen und sei dann geradeaus neben der Einstellhalle durchgefahren. Er habe ein Auto gesehen und gewusst, dass dieser [der Fahrzeuglenker/der Geschädigte] bremsen müsse, weil er Haifischzähne am Boden habe. Er sei weitergefahren und es habe «geklepft» (pag. 113 Z. 16 ff.). Er sei mit ca. 10 km/h gefahren (pag. 113 Z. 23). Der Beschuldigte zeichnete in der Folge auf einem Strassenausschnitt (aus dem Jahr 2022) die Lage des Kreisverkehrsplatzes im Tatzeitpunkt, die gefahrene Strecke und den Kollisionspunkt ein.