Er habe die Kurve nicht geschnitten und könne nicht sagen, welcher Abstand zwischen seinem Fahrzeug und der Leitlinie bestanden habe. Beim «Klapf» habe es sein Auto nach links geschoben, wobei das Auto noch bis zur Mauer gerollt sei. Danach sei er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen (pag. 7). In der Einsprachebegründung führte die Verteidigung für den Beschuldigten zusammengefasst aus, der Beschuldigte habe keine Markierung überfahren, es sei vielmehr ausserhalb der Wartelinie zur Kollision gekommen (pag.