So führte der Zeuge I.________ aus, dass er die Skizzen gemacht bzw. gezeichnet habe, weil sie [er war zusammen mit Polizist R.________ vor Ort; pag. 1] keine Auszüge aus Google Maps hätten «rausnehmen» können (pag. 122 Z. 1 f. und 6). Grund dafür dürfte die damalige Baustelle auf der E.________(Strasse) (vgl. dazu pag. 21) gewesen sein. Entsprechend ist die Darstellung auf pag. 3 auch als Skizze bezeichnet. Bei einer Skizze handelt es sich definitionsgemäss nicht um eine exakte, sondern um eine grobe Darstellung der Sachlage und selbstverständlich dürfen ungenaue oder fehlende Angaben nicht zu Lasten des Beschuldigten gewertet werden.