240 ff.), wurde mit Verfügung vom 24. Januar 2024 begründet abgewiesen (pag. 258 f.). Hingegen wurde das am 23. Januar 2024 eingereichte Beweismittel 9 zu den Akten erkannt, wobei es sich um eine Zusammenstellung von Aktenstücken handelt, welche sich allesamt bereits in den vorinstanzlichen Akten befinden (pag. 258 f.). 5. Anträge des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ stellte mit der Berufungsbegründung namens des Beschuldigten folgende Anträge (im Original, pag. 226; gleichlautend mit den Anträgen in der Berufungserklärung, pag. 178): 1. Herr A.________ sei von Schuld und Strafe frei zu sprechen.