am 27. Oktober 2023 mit, dass der Beschuldigte mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sei (pag. 203). Mit Verfügung vom 30. Oktober 2023 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet und dem Beschuldigten eine Frist zur Einreichung der schriftlichen Berufungsbegründung angesetzt. Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung der Kammer mitgeteilt (pag. 205 f.). Nach wiederum zweimalig gewährter Fristerstreckung (pag. 214 f. und pag. 220 f.) reichte Rechtsanwalt B.________ am 22. Januar 2024 die Berufungsbegründung (pag. 224 ff.) und am 23. Januar 2024 diverse Beweismittel (pag. 240 ff.) ein.