2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 25. November 2022 die Berufung an (Eingang: 30. November 2023; pag. 151). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 14. Juli 2023 (pag. 157 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 17. Juli 2023 zugestellt (pag. 172 f.). Am 9. August 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 177 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft hat weder Anschlussberufung erklärt noch ein Nichteintreten auf die Berufung beantragt.