1. Das von B6.________ erstellte DNA-Profil und die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 DNA-Profil-Gesetz). 2. Mündlich eröffnet und begründet: ̶ B6.________, a.v.d. Rechtsanwalt Dr. V6.________ ̶ der Generalstaatsanwaltschaft 219 Zu eröffnen: ̶ B6.________, a.v.d. Rechtsanwalt Dr. V6.________ ̶ der Generalstaatsanwaltschaft