Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. V6.________ für die amtliche Verteidigung von B6.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 15'405.30. B6.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 15'405.30 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: