1. B5.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt V5.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 22'087.45 zurückzuzahlen sowie Rechtsanwalt V5.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 8'124.90 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von B5.________, Rechtsanwalt V5.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: